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Ihre Rechte beim Einkaufen

Die EU-Verbraucherschutzvorschriften stellen sicher, dass Sie beim Kauf von Waren und Dienstleistungen in der EU klare Informationen zu dem erworbenen Produkt oder Service, seinem Preis, dem Versand und den Versandkosten sowie zu Ihren Rechten im Falle eines Problems erhalten.

Transparenz auf Online-Marktplätzen: Als Verbraucherinnen und Verbraucher haben Sie das Recht, mehr über den Online-Verkäufer zu erfahren. Online-Marktplätze müssen angeben, ob es sich bei einer Verkäuferin bzw. einem Verkäufer um einen Händler (ein eingetragenes Unternehmen oder einen Einzelunternehmer) oder eine Privatperson handelt. Das ist wichtig, weil Sie nach dem EU-Verbraucherrecht nur dann geschützt sind, wenn Sie Waren von einem Händler erwerben. Der Marktplatz muss Sie darauf hinweisen, wenn Sie ein Angebot einer Privatperson auswählen.

Erfahren Sie mit unserem nutzerfreundlichen Tool mehr über Ihre Rechte bei Käufen in der EU.

Haben Sie Ihre Ware in der EU gekauft?

Die EU-Verbraucherschutzvorschriften gelten für den Kauf von Waren und Dienstleistungen in der EU. Bei Käufen von einem nicht in der EU ansässigen Onlinehändler, der sich speziell an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU richtet, gelten die EU-Vorschriften im Prinzip, allerdings könnte es schwierig werden, Ihre Rechte gegenüber einem außerhalb der EU ansässigen Händler geltend zu machen.

Mehr zu Gewährleistung und Rückgabe

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Haben Sie neue oder gebrauchte Ware gekauft?

Wenn Sie Neuware von einem Händler kaufen, gelten die EU-Verbraucherschutzvorschriften, die bei Mängeln eine gesetzliche Gewährleistungsdauer von mindestens zwei Jahren vorsehen.

Wo haben Sie Ihre Ware gekauft?

Bei einem Händler gekaufte Gebrauchtware fällt ebenfalls unter die EU-Verbraucherschutzvorschriften, also z. B. die zweijährige Mindestgewährleistung und die 14-tägige Widerrufsfrist. In einigen EU-Ländern können Käuferinnen und Käufer sowie Verkäuferinnen und Verkäufer eine Gewährleistungsdauer von weniger als 2, aber mindestens 1 Jahr vereinbaren. Dies sollte beim Kaufabschluss deutlich angegeben sein.

Wo haben Sie Ihre Ware gekauft?

Bei Privatpersonen gekaufte Gebrauchtware fällt nicht unter die EU-Verbraucherschutzvorschriften. Wer jedoch auf einer Auktionsplattform beispielsweise aufbereitete Mobiltelefone aus zweiter Hand gewerblich verkauft, gilt als Gewerbetreibende/r – dort gekaufte gebrauchte Güter fallen unter die EU-Vorschriften.

Mehr zu Gewährleistung und Rückgabe

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Wann haben Sie Ihre Ware erhalten?

Was ist schiefgegangen?

Was ist schiefgegangen?

Was ist schiefgegangen?

Es gibt keine EU-Vorschriften zur Rückgabe von in einem Geschäft gekauften Waren lediglich aufgrund eines Sinneswandels.

Allerdings akzeptieren viele Geschäfte aus Kulanz innerhalb eines bestimmten Zeitraums den Umtausch oder die Rückgabe von Waren gegen Vorlage des Kassenbons. Schauen Sie auf der Quittung nach oder informieren Sie sich im Geschäft, ob Sie die Waren zurückgeben können oder nicht.

Mehr über Ihre Rechte beim Einkaufen

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Sie können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten und die Ware zurückgeben. Diese „Bedenkzeit“ – also die Widerrufsfrist – endet 14 Tage nach dem Tag, an dem Sie Ihre Ware erhalten haben (oder einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen haben).

Die 14-tägige Widerrufsfrist gilt jedoch nicht in allen Fällen. Ausgenommen sind unter anderem:

  • Flugtickets und Bahnfahrkarten sowie Konzertkarten, Hotelreservierungen, Mietautobuchungen sowie Bewirtungsleistungen an festen Terminen
  • Waren und Getränke, die Ihnen regelmäßig zugestellt werden (z. B. von Ihrem örtlichen Supermarkt gelieferte Lebensmittel)
  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig persönlich gestaltet sind (z. B. ein maßgeschneiderter Anzug)
  • versiegelte Ton- und Bildträger oder Software-Programme (bspw. CDs, DVDs), deren Versiegelung Sie nach Erhalt geöffnet haben
  • digitale Online-Inhalte, wenn Sie bereits begonnen haben, diese herunterzuladen oder abzuspielen und Sie zugestimmt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit Beginn des Herunterladens oder Abspielens erlischt
  • von einer Privatperson und nicht von einem Unternehmen gekaufte Waren
  • dringende Reparaturen und Wartungsverträge – wenn Sie etwa ein Sanitärunternehmen für die Reparatur einer undichten Dusche gerufen haben, dürfen Sie den Auftrag nicht widerrufen, nachdem Sie den Preis dafür akzeptiert haben

Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist.

Mehr zum Rücktritt vom Kauf innerhalb von 14 Tagen und zur Erstattung des Kaufpreises

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Wenn sich ein Artikel, den Sie in der EU gekauft haben, als fehlerhaft erweist oder er nicht wie beschrieben aussieht oder funktioniert, muss die Verkäuferin bzw. der Verkäufer ihn kostenlos nachbessern oder ersetzen oder Ihnen den Preis ganz oder teilweise erstatten. In der Regel können Sie nur dann eine vollständige oder teilweise Erstattung fordern, wenn eine Nachbesserung oder der Ersatz der Ware nicht möglich ist.

Die EU-Verbraucherschutzvorschriften sichern Ihnen stets eine kostenlose zweijährige Mindestgewährleistung, unabhängig davon, ob Sie Ihre Waren in einem Geschäft, online oder im Versandhandel gekauft haben, z. B. aus einem Katalog oder per Telefon. Diese zwei Jahre sind das Minimum; in Ihrem Land kann der Gewährleistungszeitraum länger sein.

Mehr zu Gewährleistung und Rückgaberecht in Ihrem Land

Warnhinweis

Bei geringfügigen Problemen – wie etwa einem Kratzer auf einer CD-Hülle – haben Sie gegebenenfalls keinen Anspruch auf Erstattung.

Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie geleistet werden.

Zusätzliche Garantieleistungen (gewerbliche Garantien)

Geschäfte oder Hersteller bieten manchmal eine zusätzliche gewerbliche Garantie an, die entweder im Produktpreis inbegriffen ist oder mit Zahlung eines zusätzlichen Betrags erworben werden kann. Diese kann Ihnen einen besseren Schutz bieten, aber niemals die 2-jährige Mindestgewährleistung ersetzen oder abkürzen, die Ihnen nach dem EU-Recht in jedem Fall zusteht.

Das gilt auch, wenn Ihnen in einem Geschäft ein neues Produkt günstiger und ohne Garantie angeboten wird. In diesem Fall erwerben Sie lediglich keinen zusätzlichen Schutz. Sie haben stets Anspruch auf eine kostenlose zweijährige Gewährleistung, wenn das Produkt sich als mangelhaft erweist oder nicht der Produktbeschreibung entspricht.

Wann trat der Defekt an Ihrer Ware auf?

Wenn der Defekt innerhalb des ersten Jahres auftritt, wird davon ausgegangen, dass das Problem zum Zeitpunkt des Empfangs der Waren bestand, sofern der Händler nichts anderes nachweisen kann. Daher haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatz. Erweist sich dies als zu schwierig oder kostspielig, kann Ihnen auch eine Preisminderung oder die Erstattung des Kaufpreises angeboten werden.

In manchen Ländern können Sie möglicherweise zwischen diesen verschiedenen Optionen wählen. Der Händler muss stets eine Lösung anbieten. In einigen EU-Ländern haben Sie auch das Recht, eine Lösung vom Hersteller zu verlangen.

Mehr zu Gewährleistung und Rückgaberecht in Ihrem Land

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Sie haben stets das Recht auf kostenlose Reparatur oder kostenlosen Ersatz oder – unter bestimmten Bedingungen – auf eine Preisminderung oder die Erstattung des Kaufpreises. Allerdings müssen Sie möglicherweise belegen, dass der Mangel bei Erhalt der Ware bestand – etwa indem Sie nachweisen, dass der Mangel auf den Einsatz minderwertiger Materialien zurückzuführen ist.

Dann muss der Händler eine Lösung anbieten. In einigen EU-Ländern haben Sie auch das Recht, eine Lösung vom Hersteller zu verlangen.

Mehr zu Gewährleistung und Rückgaberecht in Ihrem Land

Benötigen Sie weitere Hilfe?

In Ihrem Fall besteht kein Verbraucherrechtsschutz durch das EU-Recht. Dennoch könnte es lohnend sein, Kontakt zur Verkäuferin bzw. zum Verkäufer oder Hersteller aufzunehmen, da diese möglicherweise bereit sind, Ihnen zu helfen.

In einigen EU-Ländern haben Sie aufgrund nationaler Bestimmungen unter Umständen zusätzliche Rechte, z. B. eine längere gesetzliche Gewährleistung.

Mehr zu Gewährleistung und Rückgaberecht in Ihrem Land

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Die erhaltene Ware sollte der Produktbeschreibung bzw. vorherigen Vereinbarung entsprechen und Ihre berechtigten Erwartungen als Käufer erfüllen. Falls Sie etwas anderes erhalten, als Sie bestellt haben, also z. B. ein Produkt in der falschen Farbe oder Größe oder ohne bestimmte zugesicherte Funktionen, so haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatz oder – wenn beides nicht möglich ist – eine Preisminderung oder die Erstattung des Kaufpreises.

Allerdings ist manchmal nicht sofort klar, dass die erhaltene Ware nicht Ihrer Bestellung entspricht, z. B. wenn Sie einen neuen Laptop online kaufen und erst einige Monate später feststellen, dass die tatsächliche Speicherkapazität nicht mit der bestellten übereinstimmt. Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz, damit die erhaltene Ware Ihrer Bestellung entspricht – oder andernfalls auf einen Preisnachlass oder die Erstattung des Kaufpreises.

Diese Lösungen entsprechen Ihren Mindestrechten; die nationalen Vorschriften in Ihrem Land bieten Ihnen möglicherweise weitergehenden Schutz.

Mehr zu Gewährleistung und Rückgaberecht in Ihrem Land

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Die erhaltene Ware sollte der Produktbeschreibung bzw. vorherigen Vereinbarung entsprechen und Ihre berechtigten Erwartungen als Käuferin bzw. Käufer erfüllen. Falls Sie etwas anderes erhalten, als Sie bestellt haben, also z. B. ein Produkt in der falschen Farbe oder Größe oder ohne bestimmte zugesicherte Funktionen, so haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatz oder andernfalls eine Preisminderung oder die Erstattung des Kaufpreises.

Wenn Sie Ihre Ware nicht in einem Geschäft, sondern z. B. online oder im Versandhandel gekauft haben, können Sie diese auch aufgrund der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückgeben, wenn Sie es sich anders überlegen. Das bedeutet, Sie haben Anspruch auf volle Erstattung des Kaufpreises. Möglicherweise müssen Sie jedoch die Kosten der Rücksendung bezahlen.

Mehr zur Annullierung und Rücksendung einer Bestellung

Allerdings ist es manchmal nicht sofort klar, dass die erhaltene Ware nicht Ihrer Bestellung entspricht, z. B. wenn Sie einen neuen Laptop online kaufen und erst einige Monate später feststellen, dass die tatsächliche Speicherkapazität nicht mit der bestellten übereinstimmt. Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz, damit die erhaltene Ware Ihrer Bestellung entspricht – oder andernfalls auf einen Preisnachlass oder die Erstattung des Kaufpreises.

Diese Lösungen entsprechen Ihren Mindestrechten; die nationalen Vorschriften in Ihrem Land bieten Ihnen möglicherweise weitergehenden Schutz.

Mehr zu Gewährleistung und Rückgaberecht in Ihrem Land

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Wenn Sie Ihre Ware nicht sofort im Laden erhalten oder etwas im Laden mit Lieferung nach Hause bestellt haben, sollte der Händler sie Ihnen innerhalb von 30 Tagen liefern, sofern nicht ausdrücklich eine andere Lieferfrist vereinbart wurde.

Wenn Sie die Waren nicht innerhalb von 30 Tagen oder innerhalb der vereinbarten Frist erhalten, müssen Sie den Händler daran erinnern und ihm dabei eine zusätzliche, angemessene Lieferfrist setzen.

Hält der Händler auch die verlängerte Lieferfrist nicht ein, können Sie Ihren Vertrag kündigen und sich den Betrag baldmöglichst erstatten lassen. Verweigert der Händler die Lieferung oder ist eine vereinbarte Lieferzeit von wesentlicher Bedeutung, weil Sie die Ware für ein bestimmtes Ereignis benötigen, z. B. ein Kleid für eine Hochzeit, so brauchen Sie keine zusätzliche Lieferfrist zu gewähren.

Mehr zu Versand und Lieferung

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Wenn Sie Ihre Ware nicht gleich mitnehmen oder die Ware mit Lieferung nach Hause bestellt haben, sollte der Händler sie Ihnen innerhalb von 30 Tagen liefern, sofern Sie sich nicht auf eine andere Lieferzeit geeinigt haben.

Wenn Sie die Ware nicht innerhalb von 30 Tagen oder zum vereinbarten Termin erhalten, sollten Sie dem Händler eine Erinnerung übermitteln und ihm darin eine zusätzliche, angemessene Frist für die Lieferung setzen.

Hält der Händler auch die verlängerte Lieferfrist nicht ein, können Sie Ihren Vertrag kündigen und sich den Betrag baldmöglichst erstatten lassen. Verweigert der Händler die Lieferung oder ist eine vereinbarte Lieferzeit von wesentlicher Bedeutung, weil Sie die Ware für ein bestimmtes Ereignis benötigen, z. B. ein Kleid für eine Hochzeit, so brauchen Sie keine zusätzliche Lieferfrist zu gewähren.

Mehr zu Versand und Lieferung

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Der Händler haftet für alle Schäden an der Ware ab dem Versand bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie sie erhalten.

Ist die in einem Geschäft bestellte Ware bei Anlieferung beschädigt oder defekt, so haben Sie Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz oder – wenn beides nicht möglich ist – eine Preisminderung oder die Erstattung des Kaufpreises.

Wie Sie wissen, haben Sie stets eine kostenlose zweijährige Mindestgewährleistung. Diese zwei Jahre sind das Minimum; in Ihrem Land kann der Gewährleistungszeitraum länger sein.

Mehr zu Gewährleistung und Rückgaberecht in Ihrem Land

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Der Händler haftet für alle Schäden an der Ware ab dem Versand bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie sie erhalten.

Ist die online, im Versandhandel oder telefonisch bestellte Ware bei Anlieferung beschädigt oder defekt, so haben Sie Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz oder – wenn beides nicht möglich ist – eine Preisminderung oder die Erstattung des Kaufpreises.

Wie Sie wissen, haben Sie stets eine kostenlose zweijährige Mindestgewährleistung. Diese zwei Jahre sind das Minimum; in Ihrem Land kann der Gewährleistungszeitraum länger sein.

Mehr zu Gewährleistung und Rückgaberecht in Ihrem Land

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Bei Problemen mit einer Anschaffung sollten Sie sich stets zuerst an den Händler wenden, von dem Sie die Ware oder Dienstleistung erworben haben. Wenn die Wahrnehmung Ihrer Rechte Schwierigkeiten bereitet, können Sie sich an einen Verbraucherverband oder einen der folgenden Unterstützungsdienste für Verbraucherinnen und Verbraucher wenden:

  • das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ-Netz)
  • Ihr Europa – Beratung – kostenlose Rechtsberatung in Bezug auf Ihre Verbraucherrechte

Daneben bestehen EU-Instrumente zur Verbraucherstreitbeilegung, mit deren Hilfe Sie Probleme außergerichtlich lösen können – selbst mit Händlern, die in anderen EU-Ländern ansässig sind.

Mehr zur Verbraucherstreitbeilegung

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 01/06/2023
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