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Unternehmensentwicklung

Der EU-Binnenmarkt bietet mehrere Möglichkeiten zur Gründung eines Unternehmens in einem anderen EU-Land. In der EU können Sie ein neues Unternehmen gründen und, wenn Sie bereits ein solches haben, grenzübergreifend expandieren. Dieser Abschnitt informiert über Unternehmertum in der EU, auch über Unternehmensgründungen, die Fusion bestehender Unternehmen, Investitionen in einem anderen EU-Land und die Nutzung nicht personenbezogener Daten.

Wenn Sie beabsichtigen, grenzübergreifend zu expandieren, ist die Gründung einer Europäischen Gesellschaft vielleicht eine Option: Es handelt sich um eine im EU-Recht geregelte Form der Aktiengesellschaft, die Ihnen mehrere Vorteile bietet.

Wenn Sie Ihr Unternehmen weiter voranbringen möchten oder nach einer neuen Geschäftsmöglichkeit suchen, ist die Fusion mit einem bestehenden Unternehmen oder dessen Übernahme vielleicht eine Option. Mehr zu Fusionen, entsprechenden Regeln und erforderlichen Unterlagen.

Wenn Ihr Unternehmen nachhaltig wachsen soll, können Sie die Umweltleistung Ihres Unternehmens über das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung der EU (EMAS) kontrollieren und verbessern. Vorteile einer EMAS-Registrierung.

Für eine Geschäftstätigkeit in einem anderen EU-Land sollten Sie Ihre Rechte und mögliche Einschränkungen im Zusammenhang mit der Nutzung, Speicherung und Übermittlung nicht personenbezogener Daten kennen. Informieren Sie sich — und vermeiden Sie potenzielle rechtliche Probleme!

Wenn Sie in einem anderen EU-Land investieren wollen, können Sie sich auf die EU-Investitionsschutzvorschriften berufen. Hier erfahren Sie, welche Arten von grenzübergreifenden Investitionen hierunter fallen — und welche Vorschriften zum Tragen kommen.

Wenn Sie ein Unternehmen in der Tourismusbranche betreiben, sollten Sie die wichtigsten Trends und Merkmale der europäischen Märkte kennen, um Ihre Dienstleistungen und Produkte entsprechend anzupassen. Mehr zu den EU-Vorschriften in der Tourismusbranche, Verbraucherrechten, EU-Förderung und Zugänglichkeit.

Zuletzt überprüft: 02/04/2024
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