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Versand und Lieferung

Wenn Sie Ihre Ware nicht gleich mitnehmen oder bereits einen Liefertermin vereinbart haben, sollte der Händler sie Ihnen innerhalb von 30 Tagen liefern, sofern Sie sich nicht auf eine andere Lieferzeit geeinigt haben.

Lieferkosten

Sie müssen stets eindeutig über den Gesamtpreis Ihres Einkaufs, einschließlich Lieferung und sonstiger Kosten, informiert werden .

Für die Lieferung in ein anderes EU-Land berechnet Ihnen der Händler möglicherweise einen anderen Preis. Dies kann gerechtfertigt sein, da die Portokosten nicht in allen EU-Ländern gleich sind. Vor dem Kauf der Waren muss der Händler Sie informieren, welche Möglichkeiten es für den Versand ins Ausland gibt und mit welchen Kosten zu rechnen sind.

Zusätzlichen Diensten wie Eilzustellung oder Geschenkverpackung müssen Sie ausdrücklich zustimmen. Nur dann darf Ihnen der Händler die Kosten berechnen. Ein vorangekreuztes Kästchen auf dem Internetauftritt des Händlers gilt nicht als eine solche Zustimmung und verleiht Ihnen Anspruch auf Rückerstattung einer eventuellen auf diese Weise erschlichenen Zahlung.

Beschädigte Waren

Der Händler haftet für alle Schäden an der Ware ab dem Versand bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie sie erhalten.

Ist die bestellte Ware bei der Lieferung beschädigt oder defekt, haben Sie daher Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz, bzw. eine teilweise oder vollständige Erstattung des Kaufpreises, wenn weder Reparatur noch Ersatz möglich sind.

Die kostenlose gesetzliche Gewährleistung gilt in jedem Fall für 2 Jahre, unabhängig davon, ob Sie die Ware in einem Geschäft oder online, im Versandhandel oder telefonisch gekauft haben. Mehr zu Gewährleistung und Rücksendung

Ausbleibende Lieferung

Wenn Sie die Waren nicht innerhalb von 30 Tagen oder innerhalb der vereinbarten Frist erhalten, müssen Sie den Händler daran erinnern und ihm dabei eine zusätzliche, angemessene Lieferfrist setzen. Hat der Händler Sie beispielsweise über einen Lieferverzug Ihrer Bestellung von einer Woche aufgrund von Problemen mit seinen Lieferanten informiert, sollten Sie ihm diese zusätzliche Woche einräumen.

Hält der Händler auch die verlängerte Lieferfrist nicht ein, können Sie Ihren Vertrag beenden und sich den Betrag baldmöglichst erstatten lassen. Sie sind nicht verpflichtet, dem Händler eine Verlängerung zu gewähren, wenn er sich weigert zu liefern oder wenn der vereinbarte Liefertermin wesentlich ist; beispielsweise, wenn Sie die betreffenden Waren für eine konkrete Veranstaltung brauchen (wie etwa ein Hochzeitskleid) und den Händler im Voraus darüber informiert haben.

Fallbeispiel

Sie können eine Bestellung stornieren, wenn die Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden

Mitte November bestellte Andrej aus der Slowakei für die Weihnachtsfeier seiner Familie online eine Kiste Wein aus Italien. Weihnachten kam und ging, doch der Wein wurde nicht geliefert.

Da die Ware nicht innerhalb von 30 Tagen geliefert wurde, obwohl er den Händler daran erinnert und ihm eine Fristverlängerung eingeräumt hatte, hat Andrej Anspruch auf Erstattung des Preises.

Zustellungskosten für Pakete

Zustelldienste in der EU, die Pakete ins Ausland liefern, leiten ihre öffentlichen Tariflisten jedes Jahr zwecks Veröffentlichung in einem Tool an die EU weiter. Mit diesem Tool können Sie die Preise von Paketzustelldiensten vergleichen, wenn Sie Pakete innerhalb der EU versenden möchten. Es deckt allerdings nur Briefe und Pakete mit einem Mindestgewicht von 500 g und einem Höchstgewicht von 5 kg ab.

Um sich die verfügbaren Anbieter und ihre Preise anzeigen zu lassen, wählen Sie einfach Ihr Land, das Land, in das Sie Ihr Paket verschicken möchten und das Format.

Name des Unternehmens Preis
Pflichtfeld

Warnhinweis

Lassen Sie sich das Preisangebot stets vom jeweiligen Paketzusteller bestätigen, da der tatsächliche Preis von genaueren Angaben wie Gewicht des Pakets oder Postleitzahl des Zustellungsortes abhängen kann. Alle Preise werden in der Landeswährung und ohne Mehrwertsteuer angezeigt. Die Preisangaben werden jedes Jahr am 31. März aktualisiert.

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 19/04/2023
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