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Entsendung von Kraftfahrern

Ihre Arbeitnehmer gelten als entsandte Fahrer, wenn sie folgende Tätigkeiten ausführen:

  • Kabotage, d. h. wenn einer Ihrer Kraftfahrer vorübergehend in einem anderen EU-Land als demjenigen Ihrer Niederlassung Transportdienstleistungen erbringt.
  • Dreiländerverkehr, d. h. wenn ein Fahrer Einsätze zwischen zwei EU-Ländern oder zwischen einem EU-Land und einem Nicht-EU-Land fährt, und sein Arbeitgeber in keinem dieser Länder niedergelassen ist

Diese Aufzählung erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Genauere Informationen zu Situationen, in denen Vorschriften für entsandte Fahrer gelten, entnehmen Sie bitte den Fragen und Antworten zur Entsendung von Kraftfahrern im Güterverkehr.

Wenn Sie Fahrer/innen entsenden, müssen Sie die nachstehenden Schritte befolgen.

Vor der Entsendung

Sie müssen den Behörden des Landes, in das Ihre Kraftfahrer/innen entsandt werden, eine Entsendemeldung en übermitteln.

Während der Entsendung

Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Fahrer/innen folgende Dokumente mitführen:

  • die Entsendemeldung en (elektronisch oder Kopie auf Papier)
  • Unterlagen zu den Beförderung(en) im anderen EU-Land, z. B. Frachtbriefe
  • Fahrtenschreiberaufzeichnungen

Nach der Entsendung

Die Behörden des Ziellandes der Entsendung können die Vorlage folgender Belege verlangen:

  • Gehaltsabrechnungen und Zahlungsbelege
  • Fahrtenschreiberaufzeichnungen und Zeiterfassungsbögen
  • Nachweise der Beförderungen im Zielland der Entsendung
  • Arbeitsvertrag

Fragen und Antworten zur Entsendung von Kraftfahrern

Vergütung und Arbeitsbedingungen

Die Vergütung ist in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich geregelt und hängt von den nationalen Rechtsvorschriften ab. Als Arbeitgeber müssen Sie Vergütung und Arbeitsbedingungen für Ihre Fahrer so handhaben, dass sie den nationalen Vorschriften des Landes, in das die Fahrer entsandt werden, entsprechen. Nachfolgend finden Sie länderspezifische Informationen.

Nationale Websites zur Vergütung

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 03/04/2024
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