Vorschriften und Regeln

Vorschriften der BG RCI

Diese Unfallverhütungsvorschriften benennen Schutzziele sowie branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie haben rechtsverbindlichen Charakter und werden von den Vertreterversammlungen der einzelnen Berufsgenossenschaften beschlossen.

Die Durchführungsanweisungen enthalten beispielhaft Hinweise auf praxiserprobte Lösungen, mit denen die Schutzziele erreicht werden können. Der Unternehmer darf von den Durchführungsanweisungen abweichen, wenn die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. Im Zuge der Neuordnung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes entfallen zukünftig die Durchführungsanweisungen. Die Normtexte der Unfallverhütungsvorschriften können in DGUV Regeln (bisher: BG-Regeln) oder Anhängen erläutert werden.

DGUV Regeln

Bei DGUV Regeln handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Unfallgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den DGUV Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen Technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

DGUV Branchenregeln

Alles Wichtige auf einen Blick, das bieten die neuen Branchenregeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie fassen alle maßgeblichen Informationen zum Arbeitsschutz in einer Branche zusammen und machen Vorschläge für eine gelingende Prävention. Die Branchenregeln übersetzen das bereits vorhandene komplexe und abstrakte Arbeitsschutzrecht in eine für die Betriebe verständliche Sprache. Das erleichtert den Arbeitsschutz vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Branchenregeln

  • sind ein übersichtliches Kompendium des Arbeitsschutzrechtes, ergänzt um das Fachwissen und die Branchenerfahrung der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • veranschaulichen spezifische Gefährdungen einer Branche und machen Lösungsvorschläge, wie man ihnen begegnen kann,
  • setzen kein neues Recht, sondern fassen geltendes Recht zusammen,
  • sind in einer verständlichen, knappen Sprache geschrieben.

Zielgruppe sind in erster Linie Unternehmerinnen und Unternehmer, denn sie sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten verantwortlich. Durch den Praxisbezug bietet das neue Format aber auch einen hohen Nutzen für weitere betriebliche Akteurinnen und Akteure des Arbeitsschutzes, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Personal- und Betriebsrat.

Gedruckte Exemplare können im Medienshop der BG RCI bestellt werden. Mitgliedsbetriebe erhalten auf Wunsch die komplette Sammlung der Unfallverhütungsvorschriften auf CD-ROM.