Hotel Center von Google

Nutzungsbedingungen

 

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen für das Hotel Center von Google („Nutzungsbedingungen“) werden vereinbart zwischen Google Ireland Limited („Google“) und der Rechtspersönlichkeit, die diese Bedingungen umsetzt oder auf elektronischem Weg akzeptiert („Reisepartner“). Diese Bedingungen regeln die Nutzung des Google Hotel Centers durch den Partner, inklusive verbundener Dienste und Funktionen („Dienste“), (i) die über die Konten, die dem Reisepartner im Rahmen dieser Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, („Konten“) zugänglich sind (ii) durch Verweis in diese Bedingungen einbezogen wurden (zusammen „Hotel Center“).

 

1. Nutzung des Hotel Center.Der Reisepartner kann Daten, Feeds und anderen Content („Content“) auf unterschiedlichen Wegen, darunter Google APIs, im Hotel Center einreichen. Der Reisepartner verpflichtet sich, Content auf eine Weise einzureichen, die den Anweisungen oder Vorgaben entspricht, die er von Google erhalten hat. Google kann dem Reisepartner Funktionen zur Verfügung stellen, mit denen er Content aus dem Hotel Center in andere Google-Dienste exportieren, mit diesen verknüpfen, zu ihnen übertragen oder auf andere Weise mit ihnen nutzen kann. In diesem Fall gelten die Nutzungsbedingungen des anderen Google-Dienstes in Bezug auf die Nutzung des Dienstes durch den Reisepartner, und zwar unter der Voraussetzung, dass auch die Verwendung des Hotel Center durch den Reisepartner weiterhin den vorliegenden Bedingungen unterliegt. Wenn der Reisepartner bestimmte optionale Hotel Center-Dienste nutzt, muss er eventuell separaten Bedingungen zustimmen, die speziell für diese Dienste gelten.Manche Hotel Center-Dienste werden als Beta, als anderweitig nicht unterstützt oder als vertraulich (Betafunktionen) bezeichnet. Der Reisepartner darf keine Informationen aus Betafunktionen oder über diese offenlegen und darf auch das Vorhandensein nicht öffentlich zugänglicher Betafunktionen nicht offenlegen.Google oder seine verbundenen Unternehmen können Dienste, darunter auch Betafunktionen, jederzeit aussetzen, ändern oder einstellen.Im Rahmen dieser Bedingungen bezeichnet verbundenes Unternehmen eine Rechtspersönlichkeit, die Google direkt oder indirekt kontrolliert, die von Google kontrolliert wird oder gegebenenfalls unter gemeinsamer Kontrolle mit Google steht.

 

2. Konto.Um das Hotel Center nutzen zu können, muss der Reisepartner ein oder mehrere von Google genehmigte Konten erstellen.Zur Überprüfung der Konten und gelegentlich zu anderen Zwecken kann Google zusätzliche Informationen anfordern, darunter den Namen der Rechtspersönlichkeit, das Angebot des Unternehmens, den primären Kontakt, die Adresse und Telefonnummer sowie relevante Domains. Der Reisepartner ist für seine Nutzung des Hotel Centers verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst jeglichen Zugang zu Konten und deren Verwendung, den über Konten im Hotel Center eingereichten Content und den Schutz von Nutzernamen und Passwörtern.

 

3. Richtlinien.

a. Die Nutzung des Hotel Centers durch den Reisepartner unterliegt (i) den unter https://support.google.com/hotelprices/topic/11077677 verfügbaren anwendbaren Google-Richtlinien sowie allen anderen Richtlinien, die Google dem Reisepartner zur Verfügung stellt und die von Google gegebenenfalls geändert werden können (zusammengefasst Richtlinien), (ii) diesen Bedingungen und (iii) der Einhaltung anwendbarer Gesetze durch den Reisepartner.

b. In Bezug auf das Hotel Center gilt Folgendes: (i) Google hält die unter google.com/policies/privacy verfügbare, gelegentlichen Änderungen unterliegende Datenschutzerklärung von Google ein und (ii) Google und der Reisepartner vereinbaren, die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google-Produkte https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/ („Datenverarbeitungsbedingungen“) in dem Umfang, in dem sie anwendbar sind, einzuhalten. Ebenso wird Google die Datenverarbeitungsbedingungen ausschließlich in dem Umfang ändern, in dem dies unter den genannten Datenverarbeitungsbedingungen ausdrücklich zulässig ist.

 

4. Content von Reisepartnern.

a. Der Reisepartner erteilt Google hiermit eine unwiderrufliche, weltweit gültige, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung von Content (in dem Umfang, in dem dies auf der Grundlage gewerblicher Schutzrechte zulässig ist) in Verbindung mit den Produkten und Dienstleistungen von Google und seinen verbundenen Unternehmen. Die Lizenz gilt für die maximale Dauer solcher gewerblicher Schutzrechte unter anwendbarem Recht. Der Reisepartner stimmt zu, dass Google diese Rechte per Unterlizenz an verbundene Unternehmen und Auftragnehmer, die Dienstleistungen für Google übernehmen, unterlizenzieren kann, ebenso wie an Google-Nutzer, sodass diese bei der Verwendung der Produkte und Dienstleistungen von Google oder dessen verbundenen Unternehmen Zugriff auf solchen Content haben.

b. Wenn der vom Reisepartner eingereichte Content URLs oder ähnliche Inhalte umfasst, erteilt der Reisepartner Google hiermit die Erlaubnis, auf die URLs und den darüber zugänglichen Inhalt („Ziele“) zuzugreifen, beides zu indexieren, im Cache zu speichern oder zu crawlen. Zum Beispiel kann Google mit solchen URLs verbundene Websites mithilfe eines automatisierten Softwareprogramms abrufen und analysieren. Der Reisepartner ist damit einverstanden, dass jegliche von Google oder seinen verbundenen Unternehmen über Ziele erfasste Inhalte als Content betrachtet und gemäß der Definition in den vorliegenden Bedingungen als solcher behandelt werden.

c. Durch die Nutzung des Hotel Centers autorisiert der Reisepartner Google zur Verwendung jeglicher Marken, Dienstzeichen, Handelsnamen, ihm gehörender Logos, Domainnamen und jeglicher anderer Herkunfts- oder Unternehmenskennzeichen im Rahmen der autorisierten Nutzung des Contents durch Google.

 

5. Tests.Der Reisepartner autorisiert Google und seine verbundenen Unternehmen, (a) regelmäßig und ohne Benachrichtigung an den Reisepartner Tests durchzuführen, die die Nutzung des Dienstes durch den Reisepartner beeinträchtigen können (darunter auch in Bezug auf Ziele, Qualität, Ranking, Leistung, Formatierung oder andere Anpassungen) und (b) die Erfassung und Analyse von Zielen zu automatisieren sowie Test-Anmeldedaten zum Zugriff auf diese Ziele zu erstellen.

 

6. Gewährleistungen.

a. Jede Partei garantiert, dass sie die uneingeschränkte Befugnis hat, diesen Bedingungen zuzustimmen.

b. Der Reisepartner sichert Folgendes zu:

i. Er besitzt die Rechte zur Vergabe der in Paragraf 4 genannten Lizenzen und Berechtigungen und wird diese Rechte behalten.

ii. Er stellt keinen Content bereit, der gegen die Richtlinien, anwendbare Gesetze oder jegliche anwendbare Datenschutzerklärungen verstößt oder etwaige gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt.

iii. Er verfügt über alle notwendigen Rechte und Einwilligungen, Google jegliche von einer natürlichen Person oder über diese Person erhobenen Informationen bereitzustellen, die unter anwendbaren Datenschutzgesetzen oder -bestimmungen geschützt werden müssen.

iv. Die vom Reisepartner zur Verfügung gestellten Informationen und Autorisierungen (inklusive aller notwendiger produktbezogener Offenlegungen für die Anzeige von Angeboten des Reisepartners) sind und bleiben vollständig, korrekt und aktuell.

c. Die Parteien geben im Rahmen dieser Bedingungen ausschließlich die in diesem Paragraf 6 (Gewährleistungen) ausdrücklich aufgeführten Gewährleistungen ab. Vorbehaltlich Paragraf 7(b) (Ausnahmen von Beschränkungen) lehnen die Parteien jegliche Bedingungen, Gewährleistungen und andere Bedingungen ab, die nicht ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen erwähnt werden (inklusive jeglicher stillschweigender Zusicherungen der Gebrauchstauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck).

 

7. Haftungsbeschränkung. In diesem Paragraf 7 (Haftungsbeschränkung) bezeichnet „Haftung“ jegliche Art der Haftung, gemäß Vertrag und im Rahmen unerlaubter Handlungen (inklusive Fahrlässigkeit) sowie jedwede andere Art der Haftung, und unabhängig davon, ob diese für die Parteien vorhersehbar war oder von ihnen erwogen wurde.

a. Beschränkungen. Soweit nach anwendbaren Gesetzen zulässig und vorbehaltlich Paragraf 7(b) (Ausnahmen von Beschränkungen) gilt Folgendes:

i. Keine der Parteien übernimmt jegliche aus oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen entstehende Haftung für entgangene Einnahmen oder Gewinne (sei es direkt oder indirekt) oder für jegliche spezielle oder indirekte Schäden, Nebenschäden oder Folgeschäden (unabhängig davon, ob diese für die Parteien am Datum des Inkrafttretens vorhersehbar waren oder an diesem Datum von ihnen erwogen wurden).

ii. Die Gesamthaftung jeder Partei, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergibt, ist auf 25.000 £ beschränkt.

b. Ausnahmen von Beschränkungen. In folgenden Fällen wird die Haftung beider Parteien durch diese Bedingungen in keiner Weise ausgeschlossen oder beschränkt:

i. Tod oder Personenschäden, die aus der Fahrlässigkeit einer der Parteien oder ihrer Mitarbeiter oder Vertreter resultieren

ii. Betrug oder betrügerische Falschdarstellung

iii. Die Verpflichtungen im Rahmen von Paragraf 8 (Haftungsfreistellung)

iv. Fälle, in denen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nach anwendbarem Gesetz unzulässig sind

 

8. Haftungsfreistellung.Im Rahmen anwendbarer Gesetze stellt der Reisepartner Google und seine verbundenen Unternehmen, Vertreter und Lizenzgeber von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten, Gebühren (einschließlich Rechtskosten) und Ausgaben in Zusammenhang mit jeglichen gerichtlichen Verfügungen Dritter frei, sofern diese aus oder in Zusammenhang mit dem Content und den Zielen des Partners, seiner Nutzung des Hotel Centers und damit verbundenen Diensten oder jeglichem Verstoß gegen diese Bedingungen durch den Reisepartner entstehen.

 

9. Beendigung.Google behält sich das Recht vor, den Zugriff des Reisepartners auf das Hotel Center, die Dienste oder Konten bzw. seine Nutzung derselben nach schriftlicher Mitteilung (oder mit einer Frist von 30 Tagen, falls gemäß anwendbaren Gesetzen erforderlich) einzuschränken, zu sperren oder zu beenden, wenn Folgendes zutrifft: (a) Der Reisepartner verstößt gegen diese Bedingungen, jegliche Richtlinien oder anwendbare Gesetze, (b) Google ist aufgrund rechtlicher Erfordernisse oder eines Gerichtsbeschlusses dazu verpflichtet oder (c) Google hat einen vernünftigen Grund zu der Annahme, dass das Verhalten des Reisepartners anderen Reisepartnern, einem Dritten oder Google Schaden zufügt oder diese haftbar macht. Wenn ein Reisepartner der Meinung ist, sein Zugriff auf das Hotel Center, die Dienste oder Konten wurde fälschlicherweise eingeschränkt, gesperrt oder beendet, kann er gemäß den Richtlinien Einspruch einlegen. Reisepartner können diese Vereinbarung jederzeit beenden, indem sie ihre Konten schließen und die Verwendung des Hotel Centers einstellen.

 

10. Änderungen an den Nutzungsbedingungen.Google kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Mitteilung unwesentlich ändern; wesentliche Änderungen dieser Nutzungsbedingungen wird Google vorher mitteilen. Änderungen an diesen Bedingungen gelten nicht rückwirkend und werden 15 Tage nach ihrer Bekanntgabe auf dieser Seite gültig. Aus gesetzlichen Gründen oder wegen eines akuten Problems (z. B. andauernder Missbrauch) vorgenommene Änderungen werden jedoch sofort nach deren Bekanntgabe gültig.

 

11. Geltendes Recht und Beilegung von Streitigkeiten. Sämtliche Forderungen aus oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem Hotel Center unterliegen englischem Recht und die Parteien erkennen an, dass jegliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem Hotel Center (ob vertraglich oder nicht vertraglich) ausschließlich von englischen Gerichten verhandelt werden.Wenn die Gerichtsbarkeit des Reisepartners dies vorsieht, kann er aus oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem Hotel Center entstehende Streitigkeiten mit Google auch durch Schlichtung beilegen lassen. Weitere Informationen zu von Google anerkannten Schlichtungsstellen sowie eine Anleitung zum Initiieren eines Schlichtungsverfahrens sind hier zu finden. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist die Schlichtung freiwillig und weder der Reisepartner noch Google sind verpflichtet, Streitigkeiten auf diesem Weg beizulegen.

 

12. Sonstige Bestimmungen. (a) Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsinhalt dar und ersetzen jedwede vorherige oder gleichzeitige Vereinbarungen zu diesem Inhalt, inklusive jeglicher Inhalte-Lizenzvereinbarung(en) zwischen Google und dem Reisepartner für Inhalte, die im Hotel Center eingereicht werden, nachdem der Reisepartner diese Bedingungen akzeptiert hat. (b) Jedwede öffentliche Äußerung in Bezug auf die durch diese Bedingungen geregelte Beziehung ist dem Reisepartner untersagt (es sei denn, dies ist gemäß anwendbarem Recht erforderlich). (c) Mit Ausnahme der in Paragraf 10 erwähnten Änderungen an diesen Bedingungen durch Google müssen beide Parteien jeglicher Änderungsvereinbarung zu diesen Bedingungen zustimmen und aus der Vereinbarung muss klar hervorgehen, dass sie diese Bedingungen ergänzt. (d) Jedwede Mitteilungen über die Beendigung oder Verletzung dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und an die Rechtsabteilung der anderen Partei gerichtet sein (oder an den primären Kontakt oder eine andere gespeicherte Adresse der Partei, falls nicht bekannt ist, ob diese eine Rechtsabteilung hat). E-Mails gelten als schriftliche Mitteilungen. Die E-Mail-Adresse für Mitteilungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Alle anderen Mitteilungen an Reisepartner erfolgen schriftlich und werden an eine mit dem Konto des Reisepartners verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet.Alle anderen Mitteilungen an Google erfolgen schriftlich und werden an den primären Google-Kontakt des Reisepartners oder über einen anderen von Google genannten Weg gesendet. Mitteilungen gelten als zugegangen, wie auf schriftlichem oder elektronischem Weg bestätigt.Diese Zugangsvoraussetzungen gelten nicht für Erklärungen im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Diese unterliegen stattdessen anwendbarem Recht. (e) Keine der Parteien wird so behandelt, als habe sie auf irgendwelche Rechte verzichtet, wenn sie ein Recht im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausübt oder die Ausübung verzögert. (f) Falls die Feststellung getroffen wird, dass jedwede Klausel dieser Bedingungen nicht durchsetzbar ist, bleiben alle übrigen Anteile der Bedingungen unbeschadet dieser Tatsache weiterhin wirksam. (g) Der Reisepartner darf ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Google keine seiner Rechte oder Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen abtreten.(h) Es gibt keine begünstigten Dritten dieser Bedingungen. (i) Durch diese Bedingungen wird keine Partnerschaft, kein Joint Venture, kein Vertretungs- und kein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien hergestellt. (j) Paragrafen 1, 4, 6–9 und 11–12 gelten nach Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin. (k) Keine der Parteien oder deren verbundene Unternehmen sind haftbar für die Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen.